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Autoversicherung

Alle vierzehn Sekunden geschieht auf deutschen Straßen ein Verkehrsunfall.
Das sind über 2 Millionen Unfälle jährlich. Bei ungefähr 15 Prozent aller Unglücksfälle kommen Personen zu schaden. Fast jeder dieser Verkehrsunfälle ist mit Sachschaden verbunden. Die Zahl der Unfälle, nach denen mindestes eins der beteiligten Fahrzeuge nicht mehr fahrtauglich ist, beläuft sich auf zirka 100 000 pro Jahr. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden, gab es allein schon im ersten Quartal dieses Jahres 468 100 Verkehrsunfälle, bei denen Sachschaden entstand. Die jährliche Gesamtschadenssumme bewegt sich in Milliardenhöhe.

Aus diesem Grund ist eine gute Autoversicherung
fürs Auto unverzichtbar. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Ohne ihren Nachweis wird ein Fahrzeug nicht zugelassen. Durch die gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung sind Schäden, die anderen zugefügt werden, und für die Schadensersatzpflicht besteht, abgedeckt. In Europa sowie in außereuropäischen EU-Gebieten greift die Haftpflichtversicherung auch bei Mietfahrzeugen, die man beispielsweise im Urlaub benutzt. Für Schäden am eigenen Fahrzeug benötigt man eine Kaskoversicherung.

Vollkasko

Eine Vollkaskoversicherung ist für Neufahrzeuge mit einem hohen Diebstahlrisiko sinnvoll. Besonders bei einem Ratenkauf ist es wichtig, das Auto gut zu versichern, weil man sonst, im Falle eines Verlustes, ohne Auto und auch noch mit Schulden dastehen würde. Eine Vollkaskoversicherung deckt alle Schäden ab, die durch Brände, Diebstahl, Naturgewalten, Wild, Marder, Glasbruch oder Kurzschluss verursacht werden. Zusätzlich deckt sie alle Schäden ab, die durch Vandalismus und selbstverschuldete Unfälle entstehen. Außerdem sind Schäden bei Unfällen mit Fahrerflucht abgedeckt. Die Vollkaskoversicherung zahlt auch wenn der Unfallverursacher zahlungsunfähig ist oder wegen Minderjährigkeit nicht haftbar gemacht werden kann. Die Kosten der Vollkaskoversicherung können durch Schadenfreiheitsrabatte gesenkt werden. Auch durch eine Selbstbeteiligungsvereinbarung lassen sich die Beiträge minimieren. Deshalb ist es in einigen Fällen möglich, dass sie insgesamt genauso kostengünstig wie eine Teilkaskoversicherung ist. Autoversicherung Magazin

Teilkasko

Für Fahrzeuge, die weniger als acht Jahre alt sind, empfiehlt sich eine Teilkaskoversicherung. Die Teilkaskoversicherung ist die abgespeckte Variante der Vollkaskoversicherung und verfügt über denselben Grundleistungskatalog. Für Vandalismusschäden oder selbstverschuldete Unfälle muss der Fahrzeughalter selbst aufkommen. Gleiches gilt bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldigen oder wenn der Unfallverursacher nicht haftbar gemacht werden kann. Schäden, für die eine Teilkaskoversicherung nicht haftet, können durch diverse Zusatzversicherungen abgedeckt werden.

Parkschaden

In der Regel entstehen Parkschäden in Abwesenheit des Fahrzeughalters und die Verursacher sind oft nachträglich nicht mehr festzustellen. Für solche Fälle bieten einige Versicherungsinstitute eine Parkschadenversicherung an. Diese kann eine sinnvolle Ergänzung zur Teilkaskoversicherung sein. Welche Schäden konkret abgedeckt sind, legt der jeweilige Anbieter fest. Im Allgemeinen übernimmt diese Zusatzversicherung alle Schäden, die am parkenden Fahrzeug entstanden sind. In vielen Fällen sind auch mutwillige Fremdbeschädigungen bzw. Vandalismusschäden versichert. Häufig kommt eine Parkschadenversicherung für kleinere Schäden bis zu einer Höhe von 500 Euro auf.

Schutzbrief

Ein Schutzbrief ist eine Zusatzversicherung, die Leistungen abdeckt, die in der Kaskoversicherung nicht definiert sind. Solche Dienste sind zum Beispiel Pannenhilfe, Rückholung aus dem Urlaubsgebiet bei Unfällen oder im Krankheitsfall, Stellen eines Ersatzfahrers, Zahlung der Übernachtungskosten bei Havarien, Bergungskosten, Ersatzteilversand ins Ausland und ähnliches. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auch auf Insassen, die einer medizinischen Versorgung bedürfen.

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