Haftpflichtversicherung
Eine Form der Schadensversicherung ist die sogenannte Haftpflichtversicherung. Dabei zählt die private Haftpflichtversicherung zum wichtigsten Versicherungsschutz, da jeder Bürger grundsätzlich für Schäden, die von ihm verursacht werden, haftet. Die Haftpflichtversicherung ist dazu da, um dem Versicherten gegen Ansprüche Dritter abzusichern. Das heißt soviel, dass wenn der Versicherte aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts nicht zum Schadensersatz verpflichtet ist und unbegründete Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer von Dritten gestellt werden, so tritt hier die Haftpflichtversicherung in Kraft. Andernfalls wird der Schadensersatz von dem Versicherten selbst geleistet werden müssen.
Sie wird oftmals für ein oder mehrere Jahre abgeschlossen und wird automatisch verlängert. Sie kann von beiden Seiten nach einem geregelten oder einem begründet abgelehnten Schadensfall gekündigt werden. Auch bei einer Erhöhung des vorher vereinbarten Versicherungsbetrags kann die Haftpflichtversicherung von Versicherungsnehmer gekündigt werden.
Die Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherungsform, jedoch sind Halter eines Kraftfahrzeugs zu einer KFZ Haftpflichtversicherung verpflichtet. Diese deckt beispielsweise Schäden, die durch die Nutzung eines Kraftfahrzeuges verursacht worden sind. Ohne eine KFZ Haftpflichtversicherung ist ein Fahrzeug nicht für den Straßenverkehr zugelassen. Neben der privaten Haftpflichtversicherung und KFZ Haftpflichtversicherung gibt es noch viele weitere Formen wie die Berufshaftpflichtversicherung oder die Tierhalterhaftpflichtversicherung, welche je nach Bedarf zusätzlich abgeschlossen werden können. Es gibt jedoch eine Reihe von Ausschlüsse in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den individuellen Vereinbarungen zwischen Versicherungsnehmer und Versicherungsgeber, welche festlegen, in welchen Fällen die Haftpflichtversicherung keinen Versicherungsschutz übernimmt.
Dies ist oftmals der Versicherungsschutz für bestimmte Risiken, welche von einem speziellen Versicherungsschutz gedeckt werden können und daher nicht in die reguläre Haftpflichtversicherung eingeschlossen sind.
