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Privat Krankenversicherung

Eine Private Krankenversicherung ist ein wichtiger Teil des Sozialversicherungssystems in Deutschland. Sie dient dazu, die Gesundheit der Menschen zu bewahren und zu verbessern. Sie finanziert ärztliche Behandlungen bei Krankheiten und übernimmt die Kosten bei Untersuchungen zur Früherkennungen von Krankheiten.

Wer heute eine Private Krankenversicherung abschliesst erhält, je nach abgeschlossenem Tarif, wesentlich mehr Versicherungsleistungen als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Der Versicherungsnehmer hat zudem die Möglichkeit, den Umfang der Leistung selbst zu bestimmen. Das geschieht mit der Auswahl des Tarifes. Eine Privat Krankenversicherung können Angestellte ab einem bestimmten monatlichen Einkommen abschliessen, sowie Selbständige, Freiberufler und Beamte.

Der Beitrag bei einer Privat Krankenversicherung richtet sich nicht nach dem Einkommen, sondern dem Alter bei Eintritt, dem Geschlecht und den eventuellen Vorerkrankungen.

Die Vorteile der privaten Krankenversicherung liegen auf der Hand. Zum einen können die Leistungen von dem Versicherten selbst bestimmt werden. Dies ist bei der gesetzlichen Krankenkasse nicht möglich. Hier kann der Gesetzgeber jederzeit die Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen einschränken oder sogar Teile des Leistungsumfanges gänzlich wegfallen lassen.

Bei der Privaten Krankenversicherung gibt es das nicht. Hier erhält der Versicherungsnehmer auch die Leistungen, für die er letztendlich bezahlt.

Ein weiteres Kriterium sich für eine Krankenversicherung zu entscheiden ist die Vorzugsbehandlung im Falle eines Krankenhausaufenthaltes. Chefarztbehandlung und Einzelzimmer gehören zum Leistungsumfang der Privaten Krankenversicherung. Gesetzlich Versicherte müssen, wenn sie diesen Leistungsstandard auch wünschen, eine zusätzliche Private Krankenversicherung abschliessen.

Gesetzliche Krankenversicherung

In Deutschland sind alle abhängig Beschäftigte in einer gesetzlichen Krankenversicherung nach ihrer Wahl pflichtversichert, die eine festgelegte Einkommensgrenze nicht überschreiten (im Jahr 2006: 3.937,50 € Bruttomonatsgehalt).

Auch Studenten, Auszubildende, Rentner und Arbeitslose müssen Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung sein. Alle andere Berufsgruppen können sich freiwillig versichern. Entweder sie entscheiden sich freiwillig für eine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung und sie versichern sich bei privaten Krankenversicherung gegen das Krankheitsrisiko.

Alle gesetzlichen Krankenkassen erbringen standardmäßig gewisse Basisleistungen. Zum einen gehören dazu die Verhinderung von Krankheiten durch spezielle Vorsorgeuntersuchungen. So hat jeder Versicherte ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre Anspruch auf einen „Gesundheits-Check-Up“. Dazu kommen unter anderem Schutzimpfungen, Krebsvorsorgeuntersuchungen für Männer und Frauen und zahnärztliche Vorsorge.

Andererseits übernehmen die Krankenkassen bei Krankheiten die Kosten der ärztlichen Behandlungen - gegebenenfalls auch im Krankenhaus -, der Versorgung mit Medikamenten und eventuell der Pflege zu Hause sowie der Rehabilitation. Ist ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer länger als sieben Wochen krank, übernimmt die Krankenkasse die Gehaltsfortzahlung für den Arbeitgeber. Der Kranke erhält dann 70 % des regulären Gehalts ausgezahlt. Um die ausufernden Kosten im Gesundheitswesen in den Griff zu bekommen, müssen seit dem 01.01.2004 alle volljährigen Versicherten einmal im Quartal bei einem Arztbesuch eine Praxisgebühr von 10 € entrichten.

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