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Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutz

Die Rechtsschutzversicherung kam zum ersten Mal 1994, nach der Liberalisierung des Versicherungsmarktes auf den Markt und war ein wichtiger Meilenstein für die gesellschaftliche Entwicklung.

Unter der Rechtsschutzversicherung versteht man eine Individualversicherung, bei der die Kosten im Falle eines Rechtsstreites versichert wird. Meist gibt es eine bestimmte Deckungssumme, die im Vertrag ausgemacht wird. Bis zu dieser Summe werden die Kosten vom Versicherer übernommen, im Regelfall beträgt diese 250.000 € je Rechtsschutzfall.

Rechtsschutzversicherung Vergleich Die Rechtsschutzversicherung umfasst Kosten wie gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom Versicherer frei gewählten Anwaltes, Zeugengelder, Gerichtskosten und Kosten des Gegners, insofern diese vom Versicherten ganz oder nur teilweise übernommen werden müssen. Es werden jedoch keine Geldstrafen oder Bußgelder übernommen. Was jedoch oft von der Rechtsschutzversicherung gezahlt wird, sind Kautionen, die den Versicherungsnehmer vor dem Strafvollzug schützen. In den meisten Fällen ist eine Selbstbeteiligung zu einem bestimmten Betrag zu leisten. Typische Selbstbeteiligungskosten sind 150 bis 300 Euro je Rechtsschutzfall.

Heutzutage sind Rechtsschutzversicherung modular aufgebaut. Das heißt, dass der Versicherungsnehmer zwischen einem Komplettpaket - welches alle Leistungen umfasst - oder nur zwischen bestimmten Leistungen wählen kann. Die verschiedenen Pakete, die angeboten werden, sind in den aktuellen Allgemeinen Rechtsschutzversicherungsbedingungen (kurz ARB) vorzufinden, welche zudem die Basis der Rechtsschutzversicherung sind. Von dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft werden Musterbedingungen veröffentlicht, welche von den Mitgliedunternehmen normalerweise auch übernommen werden.

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